Eine bis 2014 gültige Genehmigung des Landratsamtes ermöglicht die Abholung, Beförderung und Verwertung ungefährlicher Abfälle. Wir nehmen Abfälle aus Straßensanierungen und -umbauten, Betonabfälle, Betonschutt aus Abbruch- und Sanierungsarbeiten etc. an.
Beschluss des Marschallamtes gültig bis 13. Januar 2020 zur Genehmigung des Abfallbewirtschaftungsprogramms für Abfälle, die im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen im Bereich Bau, Abriss und Renovierung von Anlagen anfallen.
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